Mietverwaltung
Im Rahmen einer Mietverwaltung werden folgende Leistungen erbracht:
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen sowie Führung des gesamten mündlichen und schriftlichen Verkehrs mit den Mietern.
- Übergabe und Abnahme der Wohnungen.
- Erstellung der Betriebskostenabrechnung.
- Überprüfung von Rechnungen und Mieteingängen.
- Überprüfung aller das Haus- und Grundeigentum betreffenden Steuern, Abgaben und Lasten, Vertretung des Auftraggebers gegenüber den Behörden, soweit die laufende Verwaltung des Anwesens betroffen ist, mit Ausnahme der Steuerbehörde.
- In Absprache mit dem Auftraggeber: Abschluss, Kündigung und Erneuerung von Wartungsverträgen, sowie Versicherungsverträgen aller Art, soweit diese sich auf das Grundeigentum beziehen.
In Absprache mit dem Auftraggeber
- Einstellung und Entlassung von Hausmeistern und sonstigen für das Haus- und Grundeigentum nötigen Hilfskräften einschließlich Abschluss der erforderlichen Dienstverträge.
In Absprache mit dem Auftraggeber
- Vergabe der notwendigen Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, nach Einholung der notwendigen Vergleichsangebote.
- Kontrolle des baulichen Zustandes der Anlage.
- Information an den Eigentümer über alle wichtigen das Haus- und Grundeigentum bestreffenden Angelegenheiten.
Sonderleistung
- Nebenkostenabrechnung - Service für Eigentümer von Mehrfamilienhäusern.